1. Teilnahme am Partnerprogramm
Die Teilnahme am HolidayCoaching Partnerprogramm ist kostenlos.
Nach deiner Registrierung bestätigst du zunächst deine E-Mail-Adresse. Anschließend prüfen wir deine Anmeldung und schalten dein Partnerkonto frei.
Nach der Freischaltung erhältst du Zugang zum HolidayCoaching Partnerbereich. Dort findest du deinen persönlichen Partnerlink, Statistiken zu deinen Vermittlungen sowie die von HolidayCoaching bereitgestellten Werbemittel.
Ein Anspruch auf Aufnahme in das Partnerprogramm besteht nicht. HolidayCoaching kann insbesondere Anmeldungen ablehnen, wenn das Angebot oder die geplante Form der Werbung nicht zum Partnerprogramm passt.
2. Rolle des Partners
Der Partner empfiehlt die HolidayCoaching-Plattform und führt Interessenten über seinen persönlichen Partnerlink zu HolidayCoaching.
Der Partner wird dadurch weder Vertragspartner des Klienten noch Vertreter eines Coaches oder von HolidayCoaching.
Der Vertrag über die Durchführung des Coachings kommt ausschließlich zwischen dem Klienten und dem jeweiligen Coach zustande. HolidayCoaching übernimmt die Vermittlung und technische Abwicklung.
3. Persönlicher Partnerlink
Jeder Partner erhält einen individuellen Partnercode und einen persönlichen Partnerlink.
Über diesen Partnercode können Besucher und daraus entstehende Buchungen deinem Partnerkonto zugeordnet werden.
Voraussetzung für eine Provision ist, dass die Vermittlung durch unser System technisch deinem Partnerkonto zugeordnet werden kann.
Eine nachträgliche Zuordnung von Buchungen, bei denen keine entsprechende Zuordnung erfasst wurde, ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
4. Höhe der Provision
Die Höhe deiner Provision wird individuell in deinem Partnerkonto hinterlegt.
Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der jeweiligen Buchung gültige Provisionssatz. Dieser wird zusammen mit der Buchung gespeichert.
Wird dein Provisionssatz später geändert, hat dies keine rückwirkenden Auswirkungen auf bereits erfolgte Buchungen.
5. Berechnung der Provision
Die Provision wird aus dem Buchungspreis berechnet.
Hierzu wird zunächst die Umsatzsteuer mit dem zum Zeitpunkt der Buchung gesetzlich gültigen Umsatzsteuersatz herausgerechnet. Auf den verbleibenden Betrag wird der zum Buchungszeitpunkt gültige Provisionssatz des Partners angewendet.
Ist der Partner umsatzsteuerpflichtig, wird auf die so errechnete Provision die gesetzlich gültige Umsatzsteuer aufgeschlagen. Bei Kleinunternehmern erfolgt die Gutschrift ohne Umsatzsteuer.
Beispiel: 399 € Buchungspreis und 8 % Provision
Für dieses Beispiel beträgt der gesetzlich gültige Umsatzsteuersatz 19 %.
335,29 € × 8 % = 26,82 € Provision
Umsatzsteuerpflichtiger Partner
26,82 € Provision+ 5,10 € MwSt. 31,92 € Auszahlung
Kleinunternehmer
26,82 € Provision+ 0,00 € MwSt. 26,82 € Auszahlung
Die Provision wird in beiden Fällen nach derselben Methode berechnet. Der unterschiedliche Auszahlungsbetrag ergibt sich aus dem Umsatzsteuerstatus des Partners.
6. Steuerlicher Status des Partners
Bei der Registrierung gibst du an, ob du umsatzsteuerpflichtig bist bzw. als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweist.
Diese Angabe wird für die Erstellung deiner Gutschriften verwendet.
Du bist dafür verantwortlich, dass die im Partnerkonto hinterlegten steuerlichen Angaben korrekt und aktuell sind.
Ändert sich dein steuerlicher Status, musst du deine Angaben entsprechend aktualisieren bzw. HolidayCoaching über die Änderung informieren.
7. Wann entsteht ein Provisionsanspruch?
Eine Provision kann nur für eine Buchung berücksichtigt werden, die deinem Partnerkonto zugeordnet und vollständig bezahlt wurde.
Zusätzlich muss der gebuchte Coaching-Termin stattgefunden haben.
Nach dem Coaching-Termin gilt derzeit eine Wartefrist von 7 Tagen. Erst nach Ablauf dieser Frist wird die Provision abrechenbar.
Die Wartefrist dient insbesondere dazu, Rückerstattungen und andere Rückabwicklungen berücksichtigen zu können.
Für nicht bezahlte, stornierte, vollständig zurückerstattete oder anderweitig rückabgewickelte Buchungen besteht kein Provisionsanspruch.
Dies gilt auch dann, wenn dem Klienten bei einer Stornierung eine Stornogebühr berechnet wird. Auf Stornogebühren wird keine Partnerprovision gezahlt.
Wird ein Coaching durch den Coach abgesagt und der Buchungspreis zurückerstattet, entsteht für diese Buchung ebenfalls kein Provisionsanspruch.
8. Monatliche Abrechnung
Die abrechenbaren Partnerprovisionen werden einmal monatlich abgerechnet.
Dabei werden alle zu diesem Zeitpunkt abrechenbaren Buchungen des Partners zusammengefasst.
Buchungen, bei denen die Wartefrist zum Zeitpunkt der monatlichen Abrechnung noch nicht abgelaufen ist, werden bei einer späteren Abrechnung berücksichtigt.
Ein Mindestbetrag für die Abrechnung besteht derzeit nicht.
9. Gutschriftverfahren
Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren. Der Partner stellt HolidayCoaching daher für seine Provision keine eigene Rechnung aus.
HolidayCoaching erstellt stattdessen über die abzurechnenden Provisionen eine Gutschrift im Namen des Partners.
Die Gutschrift enthält den Betrag der Provision sowie – abhängig vom steuerlichen Status des Partners – die darauf entfallende Umsatzsteuer und den daraus resultierenden Gesamtbetrag.
Mit der Teilnahme am Partnerprogramm vereinbaren HolidayCoaching und der Partner ausdrücklich die Abrechnung der Vermittlungsleistungen im Gutschriftverfahren.
10. Bereitstellung der Gutschriften
Erstellte Gutschriften werden im persönlichen Partnerbereich von HolidayCoaching bereitgestellt.
Dort kannst du deine bisherigen Gutschriften und die jeweiligen Abrechnungsbeträge einsehen und die Gutschriften als PDF herunterladen.
Die Gutschriften sind ausschließlich dem jeweiligen Partner zugänglich.
11. Auszahlung
Der auf der jeweiligen Gutschrift ausgewiesene Auszahlungsbetrag wird auf die im Partnerkonto hinterlegte Bankverbindung überwiesen.
Die Auszahlung erfolgt im Zusammenhang mit der monatlichen Abrechnung.
Voraussetzung für eine Auszahlung sind vollständige und korrekte Partner- und Abrechnungsdaten.
Der Partner ist insbesondere dafür verantwortlich, Änderungen seiner Bankverbindung rechtzeitig im Partnerkonto zu hinterlegen bzw. HolidayCoaching mitzuteilen.
12. Zulässige Werbung
Partner dürfen HolidayCoaching insbesondere über folgende Kanäle empfehlen:
- eigene Websites und Blogs,
- redaktionelle Artikel,
- Newsletter,
- Social-Media-Beiträge,
- persönliche Empfehlungen sowie
- andere geeignete eigene Kommunikationskanäle.
Von HolidayCoaching bereitgestellte Banner, Grafiken, Links und sonstige Werbemittel dürfen für die Bewerbung des Angebots im Rahmen des Partnerprogramms verwendet werden.
13. Nicht zulässige Werbung
Nicht erlaubt sind insbesondere irreführende oder nachweislich falsche Aussagen über HolidayCoaching, teilnehmende Coaches, Preise oder angebotene Leistungen.
Ebenfalls nicht zulässig sind Spam, unverlangte Massenwerbung sowie Werbung in rechtswidrigen, diskriminierenden oder anderweitig für HolidayCoaching unzumutbaren Zusammenhängen.
Der Partner darf nicht den Eindruck erwecken, selbst HolidayCoaching zu sein oder ohne entsprechende Beauftragung im Namen von HolidayCoaching zu handeln.
Die Verwendung von Marken, Namen oder Werbemitteln darf nicht so erfolgen, dass eine Verwechslung zwischen dem Angebot des Partners und HolidayCoaching entsteht.
14. Eigene Buchungen und Manipulation
Das Partnerprogramm dient dazu, Interessenten auf die über HolidayCoaching angebotenen Coachings aufmerksam zu machen.
Buchungen, die ausschließlich oder überwiegend vorgenommen werden, um künstlich einen Provisionsanspruch zu erzeugen, sind nicht provisionsberechtigt.
Gleiches gilt für technische Manipulationen des Trackings, künstlich erzeugten Traffic, automatisierte Zugriffe oder andere Maßnahmen, die darauf abzielen, Besucher, Buchungen oder Provisionen vorzutäuschen.
Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch kann HolidayCoaching die betreffenden Buchungen von der Provisionierung ausschließen und das Partnerkonto vorübergehend oder dauerhaft sperren.
15. Technische Zuordnung von Vermittlungen
Die Zuordnung einer Vermittlung erfolgt über den persönlichen Partnercode des Partners.
Ruft ein Interessent HolidayCoaching über einen Partnerlink auf, wird der darin enthaltene Partnercode innerhalb des Buchungsprozesses weitergegeben.
Kommt während dieses Buchungsprozesses eine Buchung zustande, wird der Partnercode zusammen mit der Buchung gespeichert. Gleichzeitig wird der zu diesem Zeitpunkt für den Partner gültige Provisionssatz festgehalten.
Voraussetzung für eine Provision ist daher, dass der Partnercode beim Buchungsvorgang technisch vorhanden ist und die Buchung dem Partner zugeordnet werden kann.
Wird HolidayCoaching später ohne Partnercode erneut aufgerufen oder erfolgt eine Buchung außerhalb des zugeordneten Buchungsprozesses, besteht kein Anspruch auf eine nachträgliche Partnerzuordnung.
Maßgeblich für die Abrechnung sind die in unserem Buchungs- und Partnersystem erfassten und einem Partner zugeordneten Buchungen.
16. Datenschutz
Partner erhalten keine personenbezogenen Daten der von ihnen vermittelten Kunden.
Im Partnerbereich werden nur die Informationen bereitgestellt, die zur nachvollziehbaren Darstellung von Vermittlungen, Provisionen und Abrechnungen erforderlich sind.
Insbesondere erhält der Partner über das Partnerprogramm keinen Zugriff auf Namen, Anschriften, E-Mail-Adressen oder andere persönliche Daten der vermittelten Kunden.
17. Änderungen des Provisionssatzes
HolidayCoaching und der Partner können für zukünftige Buchungen einen anderen Provisionssatz vereinbaren.
Eine Änderung gilt grundsätzlich nur für Buchungen, die nach der Änderung erfolgen.
Der bei einer Buchung gespeicherte Provisionssatz bleibt für die Berechnung dieser Buchung maßgeblich.
18. Änderungen des Partnerprogramms
HolidayCoaching kann das Partnerprogramm und seine Konditionen für zukünftige Vermittlungen ändern.
Dies kann beispielsweise die Höhe der Provisionen, Abrechnungsfristen, technische Verfahren oder die zur Verfügung gestellten Werbemittel betreffen.
Änderungen wirken sich grundsätzlich nicht rückwirkend auf bereits ordnungsgemäß vermittelte Buchungen und die dafür gespeicherten Provisionssätze aus.
Über wesentliche Änderungen werden die Partner in geeigneter Form informiert.
19. Beendigung der Partnerschaft
Der Partner kann seine Teilnahme am HolidayCoaching Partnerprogramm jederzeit beenden.
Auch HolidayCoaching kann die Partnerschaft beenden oder ein Partnerkonto deaktivieren.
Bereits ordnungsgemäß entstandene Provisionsansprüche bleiben bei einer regulären Beendigung grundsätzlich bestehen und werden im Rahmen der nächsten Abrechnung berücksichtigt.
Bei Missbrauch, Manipulation oder erheblichen Verstößen gegen diese Konditionen kann das Partnerkonto unmittelbar gesperrt werden. Unberechtigt oder durch Manipulation entstandene Provisionen werden nicht ausgezahlt.
20. Vereinbarung über das Gutschriftverfahren
Mit der Teilnahme am HolidayCoaching Partnerprogramm erklärt sich der Partner ausdrücklich damit einverstanden, dass die Abrechnung seiner Vermittlungsleistungen durch HolidayCoaching im Gutschriftverfahren erfolgt.
Der Partner verpflichtet sich, HolidayCoaching unverzüglich zu informieren, wenn sich für die Abrechnung relevante Angaben ändern oder einer ausgestellten Gutschrift widersprochen werden muss.